Historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung

- Weg bei Zeneggen (VS), Alpine Weganlage in Trockenmauertechnik
Foto: M. Stromer, AGLG (2003)
Historische Verkehrswege hinterlassen Spuren in der Zeit, schlagen Brücken von der Vergangenheit zur Gegenwart. Sie sind Zeugnisse unserer Geschichte und erzählen Geschichten, die Menschen erlebt haben, sei es beim Bau der Verkehrswege, auf Reisen oder bei anderen Gelegenheiten.
Zwischen 1983 und 2003 wurden die wissenschaftlichen Grundlagen zu den historischen Verkehrswegen der Schweiz erfasst und dokumentiert. Seit Ende 2003 liegt der Entwurf für das zukünftige Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS vor. Das IVS wird ein Inventar nach Artikel 5 des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG. Das Gesetz bezweckt gemäss Artikel 1 unter anderem, das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern. Der Inventarentwurf enthält detaillierte Informationen über die schützenswerten Verkehrswege von nationaler Bedeutung in Karten und illustrierten Texten. Zugleich zeigt es den Verlauf und die Beschaffenheit regionaler und lokaler Verkehrswege auf. Damit bildet es eine wichtige Grundlage für den Schutz der Verkehrswege nach NHG.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA, Bereich Langsamverkehr, ist die Fachstelle des Bundes nach Artikel 23 der Natur- und Heimatschutzverordnung NHV für den Bereich "Schutz der historischen Verkehrswege". Auf der Grundlage des Inventarentwurfes stehen zur Zeit die Rechtsetzung und die Umsetzung im Vordergrund. Dazu gehört die Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS. Die Verordnung besteht aus dem Rechtstext und einem Anhang, der das eigentliche Inventar umfasst. Von Mai bis September 2007 hatten die Kantone, die wichtigsten Verbände und Schutzorganisationen im Rahmen der Anhörung Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Die wichtigsten Resultate der Anhörung sind im "Bericht über die Anhörung" zusammengefasst.
Bei der Umsetzung liegt der Schwerpunkt auf der Aufsicht, der Ausrichtung von Bundesbeiträgen (Finanzhilfen) und der Fachinformation.
Für die Aufnahme, die Bezeichnung, die Publikation und den Schutz von Objekten von regionaler und lokaler Bedeutung sind grundsätzlich die Kantone zuständig.


