Das Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS
Das Bundesinventar
Das Inventar der historischen Verkehrswege IVS wurde zum Schutz der historischen Verkehrswege in der Schweiz ins Leben gerufen. Das Herzstück des IVS bildet das Bundesinventar, ein Inventar nach Artikel 5 des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG. Im Bundesinventar sind Wege erfasst, welche von nationaler Bedeutung sind und noch sichtbare historische Wegsubstanz aufweisen (rund 3'750 km). Diese Wege stehen unter besonderem Schutz.
Weitere historische Wege im IVS ausserhalb des Bundesinventars
Im Inventar der historischen Verkehrswege sind aber auch historische Wege erfasst, die nicht im Bundesinventar enthalten sind. Dies sind Wege, welche aus verkehrshistorischer Sicht zwar ebenfalls nationale Bedeutung aufweisen, von denen jedoch nur noch der historische Verlauf sichtbar ist (rund 6'800 km), sowie Wege von regionaler (rund 5'400 km) oder lokaler Bedeutung (rund 14'400 km), für welche die Kantone zuständig sind.
Traditionelle leichte Schotterung im Wald von Bouleyres bei Bulle (FR).
Umfassende Informationen auf dem IVS-GIS
Das IVS enthält zu allen erfassten Wegen umfassende Informationen wie Verlauf, Zustand, bauliche Werte sowie historische Bedeutung. Diese Vielfalt an Informationen ist im Internet unter ivs-gis.admin.ch mit einem Geo-Informationssystem abrufbar. Als multimediale Landkarte der historischen Wege der Schweiz ist das IVS-GIS für alle Interessierten – Laien wie auch Fachspezialisten – ein einmaliger Fundus an Informationen und Quellen.
IVS-Fachstelle des Bundes ist das ASTRA
Das Bundesamt für Strassen ASTRA, Bereich Langsamverkehr, ist die Fachstelle des Bundes nach Artikel 23 der Natur- und Heimatschutzverordnung NHV für den Bereich "Schutz der historischen Verkehrswege". Auf der Rechtsgrundlage der Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) sorgt das ASTRA für die Erhaltung der historischen Verkehrswege von nationaler Bedeutung. Schwerpunkte dieser Aufgabe bilden die Aufsicht, die Ausrichtung von Bundesbeiträgen (Finanzhilfen) und die Fachinformation. Für die Aufnahme, die Bezeichnung, die Publikation und den Schutz von Objekten von regionaler und lokaler Bedeutung sind grundsätzlich die Kantone zuständig.