Die Finanzhilfen, die das ASTRA seit rund 17 Jahren an die Erhaltung historischer Verkehrswege ausrichtet, sind eine Erfolgsgeschichte. Viele wertvolle Objekte konnten in Stand gestellt werden, obwohl die finanziellen Mittel aller Akteure begrenzt und die Beiträge des Bundes vergleichsweise bescheiden sind. Viele der unterstützten historischen Wege werden heute sanft touristisch genutzt und bleiben so der Nachwelt erhalten.
Ausgewogene Verteilung der Mittel
Die überwiegende Mehrheit der Projekte betraf stets kleinere Vorhaben mit Bundesbeiträgen von bis zu rund 50 000 Franken. Daneben gab es einige Projekte, die mit bis zu 200 000 Franken unterstützt wurden, vereinzelt wurde auch ein Betrag von über 200 000 Franken ausbezahlt. Obwohl die Höhe der zugesicherten Beiträge in der Regel über dem Jahresbudget liegt, ist es dem ASTRA immer gelungen, die Finanzhilfen im Rahmen des knappen Budgets rechtzeitig auszubezahlen. Denn die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass jährlich nur rund 60 Prozent der zugesicherten Beiträge tatsächlich abgerechnet werden. So verzögern sich Projekte oft als Folge der Witterung oder weil die Restfinanzierung noch nicht sichergestellt ist.
Im vergangenen Jahr ist dieser Überhang an zugesicherten Finanzhilfen gegenüber dem Jahresbudget angestiegen. Ein wichtiger Grund dafür sind vermehrt eingereichte Grossprojekte, die neu hohe Beiträge beanspruchen. Dazu gehören beispielsweise Instandstellungen von im IVS verzeichneten Kantonsstrassen, die oft kostenintensiv sind. Viel Budget beanspruchen auch die vielen Unterstützungsanfragen für die Erhaltung von Brücken. Auch wenn viele Anfragen meist wertvolle Bauten betreffen, sind ein Grossteil dieser Brücken punktuelle Einzelobjekte, die auf das historische Wegnetz bezogen, leider oft isoliert dastehen.
Finanzhilfegesuche 2019 / 2020
Das ASTRA prüft mit Blick auf die Einhaltung des Budgetrahmens die Kriterien, nach denen Finanzhilfen gesprochen werden. Zur Anwendung kommt vermehrt nicht in erster Linie der pauschale Beitragssatz nach Natur- und Heimatschutzverordnung NHV. Stärker beachtet werden auch die in Art. 5 Abs. 1 der NHV beschriebenen Faktoren wie Komplexität der Massnahmen und Grad der Gefährdung des zu schützenden Objekts. Ziel ist dabei eine noch stärkere Konzentration auf Vorhaben, die
Mögliche (Spar-)Massnahmen könnten momentan auch ein Beitrags-Moratorium, die lineare Kürzung der Finanzhilfen, der Ausschluss bestimmter Instandsetzungsmassnahmen sowie die Verschiebung oder Abweisung von Projekten sein.
Eine zurückhaltende Zusicherung von neuen Finanzhilfen könnte auch angezeigt sein, weil nach den finanziellen Auswirkungen der Coronakrise auch die Budgetentwicklung unserer Aufgabe für die nächste Zeit mit Unsicherheiten behaftet sein könnte.