Methodik
Die Methodik zur Erstellung des Inventars der historischen Verkehrswege der Schweiz wurde ab 1983 wissenschaftlich erarbeitet. Die Methodik zur Nachführung des Inventars orientiert sich an der Methodik der Erstinventarisierung.
Nach Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz NHG erstellt der Bundesrat nach Anhören der Kantone Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung. Er kann sich dabei auf bestehende Inventare von staatlichen Institutionen und von Organisationen stützen, die im Bereich des Naturschutzes, des Heimatschutzes oder der Denkmalpflege tätig sind.
Eigens entwickelte Methodik
Die wissenschaftlichen Grundlagen für das Bundesinventar der historischen Verkehrswege wurden zwischen 1983 und 2003 nach einer eigens entwickelten Methodik durch die Universität Bern erarbeitet.

Nachführung des Bundesinventars
Die Methodik der Inventarnachführung beruht weitgehend auf den methodischen Grundsätzen und Regeln der ursprünglichen wissenschaftlichen Inventargrundlagen. Sie ist verbindlich für die Nachführung des Bundesinventars durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dient als Empfehlung für die Überarbeitung der IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung durch die Kantone.