Rechtliche Grundlagen

Die Bundesverfassung
Die Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 verpflichtet den Bund in Artikel 78, Absatz 1 bis 3, bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes zu nehmen, Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen und ungeschmälert zu erhalten, wenn das öffentliche Interesse dies gebietet.

 

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG
Das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz NHG hat zum Zweck, im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern.

 

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS
In der Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 wurden zentrale Grundsätze und Massnahmen für den Schutz und die Erhaltung historischer Verkehrswege geregelt. Der erläuternde Bericht zur Verordnung IVS kann als PDF heruntergeladen oder in gedruckter Form bestellt werden.

 

Bundesgerichtsentscheid Rüti
Mit dem Bundesgerichtsentscheid Rüti ZH vom 1. April 2009 (BGE 135 II 209) wurde die grosse Bedeutung der Bundesinventare nach Artikel 5 Absatz 1 NHG bestätigt und klargemacht, dass für die Kantone und Gemeinden auch bei der Erfüllung von kantonalen und kommunalen Aufgaben eine Pflicht zur Berücksichtigung dieser Bundesinventare besteht. Ergänzend bzw. als Grundlage der durch die zuständigen Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), für Strassen (ASTRA), für Umwelt (BAFU) und für Kultur (BAK) erarbeiteten „Empfehlungen zur Berücksichtigung der Bundesinventare nach Artikel 5 NHG in der Richt- und Nutzungsplanung“ (zum Downloadportal des BAFU) haben das ASTRA und das BAK ein Rechtsgutachten erstellen lassen (Dr. iur. Jörg Leimbacher, Bern 2012). Dieses untersucht vertieft mögliche Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheides, mit speziellem Blick auf die Bundesinventare ISOS und IVS. Das Gutachten ist nur in deutscher Sprache verfügbar (PDF, 1.31 MB).