Nachführung des IVS-Bundesinventars
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist verpflichtet, das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz regelmässig nachzuführen und aktuell zu halten. Bis 2035 sollen gemäss Verordnungsauftrag (VIVS, Art. 5) inhaltliche und technische Schwächen des bestehenden Inventars behoben, Lücken geschlossen und seine Anwendbarkeit in der Praxis verbessert werden. Das Projekt zur Nachführung des Bundesinventars wird von der IVS-Fachstelle des ASTRA nach HERMES-Standards geführt und befindet sich aktuell in der Konzeptphase.
Aktueller Stand der Arbeiten (November 2025)
An dieser Stelle informieren wir gerne über den Fortschritt der diversen Vorbereitungsarbeiten des Nachführungsprojekts:
Methodische Grundlagen zur Nachführung des IVS-Bundesinventars
Die methodischen Grundlagen zur Nachführung des IVS-Bundesinventars teilen sich auf in eine Methodik und eine Arbeitshilfe.
Die Methodik zur Inventarnachführung macht die Inventarisierungsgrundsätze einem breiteren Publikum sowie den IVS-Vollzugsbehörden zugänglich und ermöglicht ihnen ein besseres Verständnis des Inventars. Sie orientiert sich grösstenteils an der bisherigen IVS-Methodik, weitet aber den Blick über den Zeitschnitt (Erstausgabe Topographischer Atlas) des bestehenden Inventars hinaus. Sie liefert damit die wissenschaftlichen Grundlagen zur Aufnahme und Bewertung von jüngeren Verkehrswegen und Kunstbauten. Die Methodik ist für die Nachführung des IVS-Bundesinventars verbindlich. Ihre Nutzung wird aber auch den Kantonen empfohlen, die die Nachführung der IVS-Objekte von regionaler oder lokaler Bedeutung anstreben. Die Methodik wurde den kantonalen IVS-Fachstellen an der IVS-Fachveranstaltung am 4. September 2025 in Wettingen vorgestellt. Sie wurde Mitte November 2025 den Kantonen sowie weiteren interessierten Behörden und Organisationen zur informellen fachlichen Anhörung unterbreitet. Die Anhörung endet im Februar 2026.
In Ergänzung zur Methodik als Grundlagenwerk und Vollzugshilfe entwickelt die IVS-Fachstelle des ASTRA eine Arbeitshilfe. Sie präzisiert die Grundsätze der Methodik und ergänzt sie mit konkreten Handlungsanweisungen für die künftige Inventarisierungsarbeit. Die Arbeitshilfe soll zusammen mit der Fachapplikation eine qualitätsvolle und effiziente Inventarisierung nach einheitlichen Kriterien und Vorgaben gewährleisten und Inventarisierenden die Arbeit erleichtern. Ein erster Entwurf befindet sich aktuell in einer internen Prüfung.
Fachapplikation
2026 soll die Entwicklung einer Applikation für die Erfassung der IVS-Nachführung starten. Sie soll Korrekturen und Ergänzungen der bisherigen IVS-Daten sowohl auf der Inventarkarte als auch bei den Inventarbeschrieben ermöglichen. Die Applikation wird für die Nachführung des IVS-Bundesinventars entwickelt, soll aber auch den Kantonen für die Nachführung der IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung zur Verfügung stehen.
Erweiterung des IVS-Geodatenmodells
Abgeschlossen sind die Arbeiten der FIG-Arbeitsgruppe (Fachinformationsgemeinschaft), bestehend aus IVS- und GIS-Fachpersonen. Gemäss ihrem Vorschlag soll das IVS-Geodatenmodell mit den Attributen der Geländekarte sowie um Kunstbauten als besondere Abschnitte erweitert werden. Beides ist nötig, um eine Aktualisierung der Karteneinträge zu gewährleisten. Ebenso wie die Methodik zur Intenvarnachführung soll auch das erweiterte IVS-Geodatenmodell im Winter 2025/26 den Kantonen zur Konsultation unterbreitet werden.
Vektorisierung der IVS-Geländekarte
Die Erfassungsrichtlinien zur Vektorisierung der Geländekarte sind anhand einer Mustervektorisierung in einem Projektperimeter rund um Interlaken definiert worden. Sie dienen als Leitfaden für den Vektorisierungsprozess, um eine qualitativ hochwertige Erfassung der bestehenden IVS-Geländekarte zu gewährleisten. Die Signaturen der IVS-Geländekarte werden dabei als attributive Eigenschaften der bereits vektorisierten Objekte der IVS-Inventarkarte erfasst und fliessen in das erweiterte Geodatenmodell ein. Zusätzlich hat das ASTRA 2025 eine Studie in Auftrag gegeben, um die Machbarkeit und Zweckmässigkeit einer automatisierten Erfassung und Vektorisierung der Geländekarte mittels machine learning abzuklären. Aufgrund der positiven Studienergebnisse wird 2026 eine automatierte Erfassung der Geländekarte angestrebt.
Hintergrundinformationen
Warum braucht es eine Nachführung des Bundesinventars?
Seit seiner Publikation im Jahr 2010 wurde das Bundesinventar nicht aktualisiert. Dies betrifft sowohl die Streckenverläufe auf der Inventarkarte als auch die Objektbeschriebe des Inventars. Viele dieser Objektbeschriebe stammen noch aus den 1980er- und 1990er-Jahren. Gab es in den letzten 25 Jahren Änderungen an der traditionellen Bausubstanz, so wurden diese nicht nachgeführt. Zudem ist die technische Datengrundlage des Inventars veraltet, weshalb fehlerhafte Daten nicht mehr korrigiert werden konnten. Aus fachlicher und technischer Sicht besteht daher zwingend Überarbeitungsbedarf.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Nachführung?
Rechtlich ist die Nachführung in Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) begründet. Er besagt, dass Inventare mit Objekten von nationaler Bedeutung regelmässig überprüft und bereinigt werden sollen. Präzisierend legt die Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege (VIVS) von 2010 eine vollständige Überprüfung und Bereinigung des IVS-Bundesinventars unter Federführung des ASTRA innerhalb von 25 Jahren nach ihrer Inkraftsetzung, also bis 2035, fest. Die inhaltliche Nachführung der IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung ist zwar Sache der Kantone, doch müssen sie gemäss Verordnung rechtzeitig in die Nachführung des Bundesinventars einbezogen werden. Dieser Einbezug ist u.a. deshalb sinnvoll, weil die Kantone gewisse Vorgaben (Geodatenmodell und Methodik zur Inventarnachführung) berücksichtigen müssen, wenn sie ihrerseits eine Nachführung ihrer IVS-Objekte von regionaler oder lokaler Bedeutung anstreben.
Wie ist die Nachführung organisiert?
Für die Planung und Koordination hat das ASTRA im Bereich Langsamverkehr eine neue Stelle geschaffen. Die Verkehrshistorikerin und Inventarexpertin Erika Flückiger Strebel leitet das Nachführungsprojekt beim ASTRA. Unterstützt wird sie in fachlich-methodischen Fragen durch einen Fachausschuss. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen IVS-Fachstellen und diverser nationaler Inventare sowie aus IVS-Expertinnen und Experten und Geodatenspezialisten.
Was sind die zentralen Herausforderungen?
Das Bundesinventar umfasst rund 3700 Streckenkilometer sowie 3000 Beschriebe zu Strecken, Linienführungen oder Abschnitten von historischen Verkehrswegen von nationaler Bedeutung mit Substanz oder mit viel Substanz. Alle Angaben auf der Inventarkarte müssen kontrolliert und Veränderungen neu kartiert werden. Auf dieser Grundlage werden anschliessend die Objektbeschriebe inhaltlich überarbeitet und durch eine klare Unterteilung in eine Beschreibung und eine Schutzbegründung an die Vorgaben von Artikel 5 NHG angepasst.
Die Wegsubstanz ist aktuell ausschliesslich in der IVS-Geländekarte im Detail dokumentiert. Es handelt sich dabei um eine Rasterkarte, die anders als eine Vektorkarte nachträglich nicht mehr verändert werden kann. Um Veränderungen an Wegverläufen und Wegsubstanz kartieren zu können, müssen deshalb in einem ersten Schritt die in der Geländekarte verzeichneten Wegelemente, -oberflächen und -begleiter digital erfasst und in die bereits vektorisierte Inventarkarte integriert werden.
Für die Erfassung der aktuellen Wegverläufe und der Wegsubstanz wird eine Fachapplikation entwickelt. Sie wird es ermöglichen, die während der Geländeanalyse festgestellten Veränderungen der Wegsubstanz vor Ort zu erfassen und die vektorisierten Angaben der Geländekarte entsprechend anzupassen. Zudem soll sie die Überarbeitung der Objektbeschriebe wesentlich vereinfachen.
Für eine fachlich korrekte Nachführung des Bundesinventars braucht es den Einbezug der IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung und damit die Mitwirkung der Kantone. Das ASTRA wird daher die Fachapplikation nach ihrer Erprobung während der ersten Phase der Nachführung des Bundesinventars den Kantonen kostenlos zur Verfügung stellen. Sie können damit ihre IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung einfacher nachführen und direkt in die vektorisierte Inventarkarte des IVS einpflegen.
