Nachführung des IVS-Bundesinventars
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist verpflichtet, das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz regelmässig nachzuführen und aktuell zu halten. Zudem möchte das ASTRA bis spätestens 2035 die anerkannten Schwächen beim bestehenden IVS-Inventar beheben, nachgewiesene Lücken schliessen und die Anwendbarkeit in der Praxis verbessern. Seit Anfang 2022 bereitet das ASTRA die Nachführung des Bundesinventars vor, also der Objekte von nationaler Bedeutung mit Substanz und mit viel Substanz. Zu diesem Zweck wird ein digitales Erfassungstool entwickelt, das auch den Kantonen zur Bearbeitung der inventarisierten Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung zur Verfügung gestellt wird. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Aktualisierung des gesamten Inventars geleistet.
Aktueller Stand der Arbeiten (Frühling 2025)
Wir freuen uns, Sie über Fortschritte diverser Teilprojekte der Nachführung des IVS-Bundesinventars informieren zu können.
Beratungen zur Erweiterung des IVS-Geodatenmodells:
Die FIG-Arbeitsgruppe (Fachinformationsgemeinschaft), bestehend aus IVS- und GIS-Fachpersonen, steht kurz vor dem Abschluss ihrer Beratungen. Bemerkenswert: mit Delegierten aus den Kantonen Aargau, Fribourg, Graubünden, Luzern, Valais und Tessin sind alle Sprachregionen der Schweiz vertreten. Damit zeigen die Kantone ein begrüssenswertes Interesse an der Weiterentwicklung des IVS. Das IVS-Geodatenmodell soll primär mit Kunstbauten als besonderer Form eines IVS-Abschnittes sowie mit den Attributen der Geländekarte erweitert werden. Beides ist nötig, um eine Aktualisierung der Karteneinträge zu gewährleisten. Eine Vernehmlassung der Anpassungen im Rahmen der FIG ist noch in diesem Jahr vorgesehen.
Methodik zur Nachführung des IVS-Bundesinventars:
Auch die Arbeiten an der Methodik zur Nachführung des IVS-Bundesinventars sind vorangeschritten.
Ziel der Weiterentwicklung ist, die wesentlichen Inventarisierungsgrundsätze nicht nur den Inventarisierenden, sondern einem breiteren Publikum und den kantonalen IVS-Vollzugsbehörden zugänglich zu machen und ihnen ein besseres Verständnis des Inventars zu ermöglichen. Sie orientiert sich grösstenteils an der bisherigen IVS-Methodik, weitet aber den Blick über den Zeitschnitt (Erstausgabe Topographischer Atlas) des bestehenden Inventars hinaus.
Es ist vorgesehen, die Methodik zur Nachführung des IVS-Bundesinventars im Herbst 2025 den kantonalen IVS-Fachstellen und weiteren interessierten Behörden und Organisationen zur fachlichen Anhörung zu unterbreiten.
Applikation
Auch die Vorarbeiten zur Entwicklung einer Applikation für die Erfassung der IVS-Nachführung hat an Fahrt aufgenommen. Sie soll Korrekturen und Ergänzungen an den bisherigen IVS-Daten sowohl auf der Inventarkarte als auch bei den Inventarbeschrieben ermöglichen. Die Applikation wird für die Nachführung des IVS-Bundesinventars entwickelt, soll aber auch den Kantonen gratis zur Verfügung gestellt werden. Damit erhalten diese die Möglichkeit zur Nachführung der unter ihrer Hoheit stehenden IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung. Aktuell werden die User-Anforderungen an die Applikation im Detail geklärt, um darauf basierend eine optimale technische Umsetzungsvariante zu entwickeln.
IVS-Fachveranstaltung
Interessieren Sie diese Themen? Am 4. September 2025 wird es während der IVS-Fachveranstaltung die Möglichkeit geben, mehr dazu zu erfahren.
Nebst der Methodik zur IVS-Nachführung und dem erweiterten IVS-Geodatenmodell wird auch das Inventarisierungskonzept zur Nachführung des IVS-Bundesinventars präsentiert. Es wurde in den letzten Monaten von der IVS-Fachstelle des ASTRA entwickelt und sieht verschiedene Varianten zum Einbezug der kantonalen Inventare mit IVS-Objekten von regionaler und lokaler Bedeutung vor.
Die Einladung zur Fachveranstaltung folgt in Kürze.
Die aktuelle Planung der Konzeptphase sieht wie folgt aus:
Hintergrundinformationen
Warum braucht es eine Nachführung des Bundesinventars?
Seit seiner Publikation im Jahr 2010 wurde das Bundesinventar nicht aktualisiert. Dies betrifft sowohl die Streckenverläufe auf der Inventarkarte als auch die Objektbeschriebe des Inventars. Viele dieser Objektbeschriebe stammen noch aus den 1980er- und 1990er-Jahren. Gab es in den letzten 25 Jahren Änderungen an der traditionellen Bausubstanz, so wurden diese nicht nachgeführt. Zudem ist die technische Datengrundlage des Inventars veraltet, was eine Korrektur von Fehlern bisher verunmöglicht hat. Aus fachlicher und technischer Sicht besteht daher Überarbeitungsbedarf.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Nachführung?
Rechtlich ist die Nachführung in Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) begründet. Er besagt, dass Inventare mit Objekten von nationaler Bedeutung regelmässig überprüft und bereinigt werden sollen. Präzisierend legt die Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege (VIVS) von 2010 eine vollständige Überprüfung und Bereinigung des IVS-Bundesinventars unter Federführung des ASTRA innerhalb von 25 Jahren nach ihrer Inkraftsetzung, also bis 2035, fest. Die inhaltliche Nachführung der IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung ist zwar Sache der Kantone, doch müssen sie gemäss Verordnung rechtzeitig in die Nachführung des Bundesinventars einbezogen werden.
Wie ist die Nachführung organisiert?
Für die Planung und Koordination hat das ASTRA im Bereich Langsamverkehr eine neue Stelle geschaffen. Die Verkehrshistorikerin und Inventarexpertin Erika Flückiger Strebel leitet das Nachführungsprojekt beim ASTRA. Unterstützt wird sie in fachlich-methodischen Fragen durch einen Fachausschuss. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen IVS-Fachstellen und diverser nationaler Inventare sowie aus IVS-Expertinnen und Experten und Geodatenspezialisten.
Was sind die zentralen Herausforderungen?
Das Bundesinventar umfasst rund 3700 Streckenkilometer sowie 3000 Beschriebe zu Strecken, Linienführungen oder Abschnitten von historischen Verkehrswegen von nationaler Bedeutung mit Substanz oder mit viel Substanz. Alle Angaben auf der Inventarkarte müssen kontrolliert und Veränderungen neu kartiert werden. Auf dieser Grundlage werden anschliessend die Objektbeschriebe inhaltlich überarbeitet und durch eine klare Unterteilung in eine Beschreibung und eine Schutzbegründung an die Vorgaben von Artikel 5 NHG angepasst.
Die Wegsubstanz ist in der IVS-Geländekarte dokumentiert. Es handelt sich dabei um eine Rasterkarte, die anders als eine Vektorkarte nicht verändert werden kann. Um Veränderungen an Wegverläufen und Wegsubstanz kartieren zu können, müssen deshalb in einem ersten Schritt die in der Geländekarte verzeichneten Wegelemente, -oberflächen und -begleiter digital erfasst und in die bereits vektorisierte Inventarkarte integriert werden.
Für die Erfassung der aktuellen Wegverläufe und der Wegsubstanz wird ein digitales Erfassungstool entwickelt. Dieses erlaubt es, die während der Geländeanalyse festgestellten Veränderungen der Wegsubstanz vor Ort zu erfassen und die vektorisierten Angaben der Geländekarte entsprechend anzupassen. Zudem soll es die Überarbeitung der Objektbeschriebe wesentlich vereinfachen.
Für eine fachlich korrekte Nachführung des Bundesinventars braucht es den Einbezug der IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung und damit die Mitwirkung der Kantone. Das ASTRA wird daher das digitale Erfassungstool den Kantonen nach seiner Erprobung während der Nachführung des Bundesinventars kostenlos zur Verfügung stellen. Sie können damit ihre IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung einfacher nachführen und direkt in die vektorisierte Inventarkarte des IVS einpflegen.