Nachführung des IVS-Bundesinventars

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist verpflichtet, das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz regelmässig nachzuführen und aktuell zu halten. Zudem möchte das ASTRA bis spätestens 2035 die anerkannten Schwächen beim bestehenden IVS-Inventar beheben, nachgewiesene Lücken schliessen und die Anwendbarkeit in der Praxis verbessern. Seit Anfang 2022 bereitet das ASTRA die Nachführung des Bundesinventars vor, also der Objekte von nationaler Bedeutung mit Substanz und viel Substanz. Zu diesem Zweck wird ein digitales Erfassungstool entwickelt, das auch den Kantonen zur Bearbeitung der inventarisierten Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung zur Verfügung gestellt wird. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Aktualisierung des gesamten Inventars geleistet.

alter talweg klein

Aktueller Stand der Arbeiten (Frühling 2024)

Im Januar 2024 wurde mit der Konzeption des Nachführungsprojektes begonnen. Die Arbeiten sind gut angelaufen und betreffen die folgenden Themen:

  • Aktualisierung Methodenhandbuch und Arbeitshilfen
    Das Methodenhandbuch wurde 1999 als interne Arbeitsgrundlage für die Mitarbeitenden der IVS-Erstinventarisierung erstellt und legte die Arbeitsmethode des IVS fest. Es wird nun an die aktuellen Erfordernisse der Nachführung angepasst
  • Fachstudie zur Erweiterung des Inventars um Objekte des 20. Jahrhunderts: Erarbeitung von Einstufungskriterien und Liste mit möglichen «Kandidaten» für die Aufnahme in das Bundesinventar
  • Erfassungsrichtlinien für die Erstellung einer vektorbasierten IVS-Geländekarte
  • Überarbeitung des Geodatenmodells, Anpassung an die Anforderungen der Nachführung
  • Inventarisierungskonzept für die eigentliche Überarbeitung des Bundesinventars

 

Die aktuelle Planung der Konzeptphase sieht wie folgt aus:

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Hintergrundinformationen

Warum braucht es eine Nachführung des Bundesinventars?

Seit seiner Publikation im Jahr 2010 wurde das Bundesinventar nicht aktualisiert. Dies betrifft sowohl die Streckenverläufe auf der Inventarkarte als auch die Objektbeschriebe des Inventars. Viele dieser Objektbeschriebe stammen noch aus den 1980er- und 1990er-Jahren. Gab es in den letzten 25 Jahren Änderungen an der traditionellen Bausubstanz, so wurden diese nicht nachgeführt. Zudem ist die technische Datengrundlage des Inventars veraltet, was eine Korrektur von Fehlern bisher verunmöglicht hat. Aus fachlicher und technischer Sicht besteht daher Überarbeitungsbedarf.

Auf welcher Grundlage erfolgt die Nachführung?

Rechtlich ist die Nachführung in Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) begründet. Er besagt, dass Inventare mit Objekten von nationaler Bedeutung regelmässig überprüft und bereinigt werden sollen. Präzisierend legt die Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege (VIVS) von 2010 eine vollständige Überprüfung und Bereinigung des IVS-Bundesinventars unter Federführung des ASTRA innerhalb von 25 Jahren nach ihrer Inkraftsetzung, also bis 2035, fest. Die inhaltliche Nachführung der IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung ist zwar Sache der Kantone, doch müssen sie gemäss Verordnung rechtzeitig in die Nachführung des Bundesinventars einbezogen werden.

Wie ist die Nachführung organisiert?

Für die Planung und Koordination hat das ASTRA im Bereich Langsamverkehr eine neue Stelle geschaffen. Die Verkehrshistorikerin und Inventarexpertin Erika Flückiger Strebel leitet das Nachführungsprojekt beim ASTRA. Unterstützt wird sie in fachlich-methodischen Fragen durch einen Fachausschuss. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen IVS-Fachstellen und diverser nationaler Inventare sowie aus IVS-Expertinnen und Experten und Geodatenspezialisten.

Was sind die zentralen Herausforderungen?

Das Bundesinventar umfasst rund 3700 Streckenkilometer sowie 3000 Beschriebe zu Strecken, Linienführungen oder Abschnitten von historischen Verkehrswegen von nationaler Bedeutung mit Substanz oder mit viel Substanz. Alle Angaben auf der Inventarkarte müssen kontrolliert und Veränderungen neu kartiert werden. Auf dieser Grundlage werden anschliessend die Objektbeschriebe inhaltlich überarbeitet und durch eine klare Unterteilung in eine Beschreibung und eine Schutzbegründung an die Vorgaben von Artikel 5 NHG angepasst.

Die Wegsubstanz ist in der IVS-Geländekarte dokumentiert. Es handelt sich dabei um eine Rasterkarte, die anders als eine Vektorkarte nicht verändert werden kann. Um Veränderungen an Wegverläufen und Wegsubstanz kartieren zu können, müssen deshalb in einem ersten Schritt die in der Geländekarte verzeichneten Wegelemente, -oberflächen und -begleiter digital erfasst und in die bereits vektorisierte Inventarkarte integriert werden.

Für die Erfassung der aktuellen Wegverläufe und der Wegsubstanz wird ein digitales Erfassungstool entwickelt. Dieses erlaubt es, die während der Geländeanalyse festgestellten Veränderungen der Wegsubstanz vor Ort zu erfassen und die vektorisierten Angaben der Geländekarte entsprechend anzupassen. Zudem soll es die Überarbeitung der Objektbeschriebe wesentlich vereinfachen.

Für eine fachlich korrekte Nachführung des Bundesinventars braucht es den Einbezug der IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung und damit die Mitwirkung der Kantone. Das ASTRA wird daher das digitale Erfassungstool den Kantonen nach seiner Erprobung während der Nachführung des Bundesinventars kostenlos zur Verfügung stellen. Sie können damit ihre IVS-Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung einfacher nachführen und direkt in die vektorisierte Inventarkarte des IVS einpflegen.